
Der Gesetzgeber sorgt für Verwirrung im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status von Studierenden an den Dualen Hochschulen: Seit dem WS 2010/11 sind verschiedene Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsfrei. Nun plant das Bundeskabinett die Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht zum 1.1.2012. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Bundesrats gegen Ende des Jahres.
Für die Studierenden ergeben sich dadurch Fragestellungen, die unsere Experten in Kiel für Sie beantworten:
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