Aktuelles

Der Gesetzgeber sorgt für Verwirrung im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status von Studierenden an den Dualen Hochschulen: Seit dem WS 2010/11 sind verschiedene Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsfrei. Nun plant das Bundeskabinett die Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht zum 1.1.2012. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Bundesrats gegen Ende des Jahres.


Für die Studierenden ergeben sich dadurch Fragestellungen, die unsere Experten in Kiel für Sie beantworten:

  • Auswirkungen auf Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
  • Lohnt sich die Rückforderung von Beiträgen? Kurzberechnung hier
  • Hilfe bei der Antragsstellung
  • Auswirkungen auf Kindergeld und BAföG
  • Steuerliche Fragestellungen (in Kooperation mit Steuerberatern)
  • Konsequenzen für bestehende Riester- und betriebliche Altersvorsorgeverträge
  • Auswirkungen auf die private Absicherungs- und Vorsorgeplanung

Senden Sie Ihre Fragen per email oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter 0431 / 26041212.